AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ENERGY3000 solar GmbH
(Stand: April 2021)
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen
unserer Firma und unseren Geschäftspartnern für alle Lieferungen, Leistungen
und Angebote.
1.2 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ENERGY3000
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese
sind Bestandteil aller Verträge, die ENERGY3000 mit seinen Vertragspartnern
(nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von ENERGY3000 angebotenen
Lieferungen und Leistungen schließt. Sie werden bei Erteilung des ersten
Auftrages mit dem Kunden vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge
auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden
ist.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
ausschließlich; etwaige abweichende Bedingungen des Kunden sind ausgeschlossen,
wenn ENERGY3000 nicht ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Dies
gilt auch dann, wenn in Kenntnis etwaiger abweichender Bedingungen des Kunden
die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.
2. Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsgegenstand
2.1 Alle Angebote, mündlich oder schriftlich, sind
immer freibleibend und als unverbindliche Kostenvoranschläge zu verstehen,
sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine
bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein an uns unterfertigt retournierter
Kostenvoranschlag ist als Anbot auf Abschluss des Vertrages zu werten.
2.2 Bestellungen und Aufträge werden erst dann
rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist mit einer schriftlichen
Auftragsbestätigung angenommen oder mit Zustimmung des Kunden
vereinbarungsgemäß ausgeführt werden (= Abschluss des Vertrages).
2.3 Maßgebend für Art, Umfang und Zeit der
Lieferungen oder Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung,
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Auftragsbestätigung
gibt alle Abreden zwischen ENERGY3000 und seinen Kunden zum Vertragsgegenstand
vollständig wieder. Mündliche Zusagen von ENERGY3000 vor Abschluss des
Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden werden durch die
Auftragsbestätigung ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen
ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
2.4 Ergänzungen oder Änderungen der getroffenen
Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die
Übermittlung per Telefax oder per E-Mail, sofern diese mit Lesebestätigung
verschickt und deren Erhalt bestätigt (Fax- oder Lesebestätigung) wurde.
2.5 Angaben von ENERGY3000 zum Liefertermin und
Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Maße, Toleranzen, technische
Daten) sowie die Darstellung derselben durch ENERGY3000 (z. B. Zeichnungen;
Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum
vertraglich vorausgesetzten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie
sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder
Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen, die
aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen
darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind
zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck
nicht beeinträchtigen.
2.6 Zugesicherte Eigenschaften oder Haltbarkeits-
oder Beschaffenheitsgarantien müssen besonders schriftlich vereinbart werden.
3. Preise
3.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, verstehen sich die Preise in EURO und enthalten die Lieferung
ab Werk bzw. Lager zuzüglich Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung, Montage,
sonstiger Nebenkosten und am Liefertag geltender Umsatzsteuer; diese Positionen
werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.2 ENERGY3000 ist berechtigt bis zu einem
Nettobestellwert von 500,00 EUR einen Aufschlag von 15,00 EUR als
pauschaliertes Entgelt für Mehraufwand zu erheben.
3.3 Soweit den vereinbarten Preisen die
Listenpreise von ENERGY3000 zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als
vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung
gültigen Listenpreise von ENERGY3000 (jeweils abzüglich eines vereinbarten
prozentualen oder festen Rabatts).
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
ist, gilt Vorauskassa.
4.2 Wechsel und Schecks werden nicht an
zahlungsstatt geleistet, sondern immer nur zahlungshalber angenommen. Es werden
Wechsel, Schecks und Wertpapiere unter Vorbehalt aller Rechte und ohne Gewähr
für rechtzeitige Vorlegung übernommen. Diskont- und Nebenspesen gehen zu Lasten
des Geschäftspartners.
4.3 Ungeachtet einer gegenteiligen
Leistungsbestimmung durch den Kunden werden Zahlungen zunächst auf ältere
Schulden, und zwar zunächst auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die
Hauptforderung angerechnet.
4.4 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit der Gegenanspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
4.5 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung maßgebend
ist das Datum des Eingangs bei ENERGY3000. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug,
werden – unbeschadet weitergehender Ansprüche – Verzugszinsen in Höhe von 8
Prozentpunkten berechnet; die Geltendmachung weiterer Schäden im Fall des
Verzuges bleibt unberührt.
4.6 ENERGY3000 ist berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Vertragsabschluss Umstände bekannt
werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet
sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von ENERGY3000 aus
dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträge,
für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
5. Lieferung, Lieferzeit
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk.
5.2 Von ENERGY3000 in Aussicht gestellte Fristen
und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur als annähernd, es
sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt
oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart ist, beziehen sich
Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den
Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragen Dritten.
5.3 Wird ein schriftlich vereinbarter Liefertermin
erheblich überschritten, so hat der Kunde ENERGY3000 zunächst eine angemessene
Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist,
ist der Kunde unter Ausschluss anderer Rechte berechtigt, durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen,
beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die erfolgte
Lieferung hat für den Kunden keinen objektiven Nutzen. Gerät ENERGY3000 aus
Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, stehen dem Kunden
Schadenersatzansprüche nur zu, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht.
5.5 Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerung
aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. nachträglich
eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten, kann die Energy3000 die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückgetreten.
5.6 Dauert die Behinderung länger als drei (3)
Monate, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und unter Ausschluss
weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Anzahlungen zu
verlangen.
5.7 Bei teilweiser Lieferung kann der Kunde vom
ganzen Vertrag nur dann zurücktreten, wenn die restliche Vertragserfüllung für
ihn keinen objektiven Nutzen hat.
5.8 Wird die Ware vom Kunde zehn Tage nach dem
bestätigten Liefertermin ganz oder teilweise nicht abgenommen oder bei
Lieferung auf Abruf, einschließlich des Abrufs von Teilmengen, nicht innerhalb
von zehn Tagen nach Datum des bestätigten Verfügbarkeitstermins abgerufen, so
ist ENERGY3000 berechtigt, wahlweise die Bestellung des Kunden in die nächste
Verfügbarkeit zu schieben, d. h. nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Frist ganz oder teilweise über den Liefergegenstand zu verfügen
und den Kunden mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern oder die Ware
einzulagern und für jede angefangene Woche ein Lagergeld in Höhe von 0,5 % des
Auftragswertes zu verlangen oder nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Frist den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren und eine
Stornogebühr in Höhe von 10 % des stornierten Auftragswertes zu verlangen. Die
Geltendmachung und der Nachweis weiterer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
5.9 Nicht lagermäßig geführte Artikel bzw.
Sonderbestellungen können in Kulanz grundsätzlich nur nach Rücksprache und
Zustimmung des Vorlieferanten und unter Verrechnung der vom Vorlieferanten
verrechneten Manipulationsgebühr (mind. 20 %) plus Transportkosten
zurückgenommen werden. Eine Rechtspflicht zur Rücknahme besteht nicht.
5.10 ENERGY3000 ist berechtigt, vom Kunden eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von jeweils 50,00 EUR ab der zweiten dem Kunden
zuzurechnenden Verschiebung eines bestätigten Liefertermins zu erheben. Führen
dem Kunden zuzurechnende Verschiebungen eines bestätigten Liefertermins zu
einer Verschiebung von wenigstens 28 Kalendertagen ist ENERGY3000 berechtigt
von den in der in Ziffer 5.8. bestimmten Möglichkeiten entsprechend Gebrauch zu
machen.
6. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Eisenstadt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet
ENERGY3000 auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die
Installation zu erfolgen hat.
6.2 Die Versandart und die Verpackung unterliegen
dem pflichtgemäßen Ermessen von ENERGY3000.
6.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des
Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den
Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen
oder ENERGY3000 noch andere Leistungen (z. B. Versand oder Installation)
übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines
Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag auf
den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und ENERGY3000 dies
dem Kunden angezeigt hat.
6.4 Die Sendung wird von ENERGY3000 nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare
Risiken versichert.
6.5 Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die
Kaufsache als abgenommen, wenn
– die Lieferung und, sofern ENERGY3000 auch die
Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,
– ENERGY3000 dies dem Kunden unter Hinweis auf die
Abnahmefiktion nach dieser Ziffer 6.5 mitgeteilt und ihn zur Abnahme
aufgefordert hat,
– seit der Lieferung oder Installation zwölf (12)
Werktage vergangenen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache
begonnen hat (z. B. Inbetriebnahme der Anlage) und in diesem Fall seit der
Lieferung oder Installation sechs (6) Werktage vergangen sind, und
– der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums
aus einem anderen Grund als wegen eines ENERGY3000 angezeigten Mangels, der die
Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt,
unterlassen hat.
7. Mängelansprüche, Haftungsbeschränkung und Prüfpflicht
7.1 Es sind die gelieferten Gegenstände
unverzüglich nach Lieferung an den Kunden oder an den von ihm benannten Dritten
sorgfältig zu untersuchen und etwaige Beanstandungen sofort am Lieferschein
festzuhalten. Selbst geringfügige Beschädigungen an der Verpackung oder Ware sollten
am Lieferschein mit dem Hinweis „Ware beschädigt übernommen“ schriftlich
vermerkt werden! Nur so lassen sich festgestellte Beschädigungen fristgerecht
und rechtsgültig reklamieren und damit auch regulieren. Die tatsächlichen und
detaillierten dargestellten Beschädigungen müssen dann innerhalb von vier (4)
Tagen an ENERGY3000 mit entsprechender Fotodokumentation übermittelt werden.
Nachträgliche Reklamationen können aus versicherungstechnischen Gründen weder
von der Spedition noch von der Transportversicherung anerkannt werden.
Auf Verlangen von ENERGY3000 ist der
Liefergegenstand frachtfrei an ENERGY3000 zurückzusenden. Bei berechtigter
Mängelrüge vergütet ENERGY3000 die Kosten des günstigsten Versandweges; dies
gilt nicht, soweit (1) die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich
an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet oder
(2) der Liefergegenstand sich nicht mehr in Europa befindet.
7.2 Für den Fall, dass die Mängelrüge rechtzeitig
und begründet erfolgt, ist der Anspruch des Kunden auf Verbesserung beschränkt,
sodass ENERGY3000 nach ihrer Wahl eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern
oder den Mangel am Ausstellungsort oder im Lieferwerk beseitigen kann. Schlägt
die Nacherfüllung je gerügtem Mangel zumindest zweimal fehl, kann der
Geschäftspartner den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
7.3 Diese Gewährleistungsansprüche bestehen nicht,
wenn ohne ausdrückliche Zustimmung von ENERGY3000 Reparaturen, Abänderungen
oder Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vom Kunden oder
einem Dritten vorgenommen werden, Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden oder
Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen der Anweisung von ENERGY3000
erfolgt oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf
natürliche Abnutzung zurück zu führen ist. In jedem Fall hat der Kunde die
durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Im
Fall, dass der Liefergegenstand sich außerhalb Europas befindet, trägt ENERGY3000
keine Transportkosten und wird solche auch nicht erstatten.
7.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig
(24) Monate für Produkte der Marke ENERGY3000 und zwölf (12) Monate für alle
anderen Produkte ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab
der Abnahme.
7.5 Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte
Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher
Gewährleistung für Sachmängel.
8. Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens
8.1 Die Haftung von ENERGY3000 auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 8. eingeschränkt.
8.2 ENERGY3000 haftet nur bei großer Fahrlässigkeit
seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen.
8.3 Soweit ENERGY3000 gemäß Ziffer 8.2 dem Grunde
nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die ENERGY3000
bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen
hat oder die ENERGY3000 bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte
voraussehen müssen.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von
Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit
solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes
typischerweise zu erwarten sind.
8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und
-beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen
Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von ENERGY3000.
8.5 Soweit ENERGY3000 technische Auskünfte gibt
oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm
geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies
unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
8.6 Die Einschränkungen dieser Ziffer 8. gelten
nicht für die Haftung von ENERGY3000 wegen vorsätzlichen Verhaltens, für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur Erfüllung sämtlicher aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehender Forderungen gilt ein
Eigentumsvorbehalt an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware). Die Ware sowie
die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt
erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.
9.2 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware
unentgeltlich für ENERGY3000. Er verpflichtet sich, die Vorbehaltsware
gesondert aufzubewahren und auf Verlangen den Aufstellungsort mitzuteilen.
9.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern und verarbeiten, solange er nicht im
Verzug oder die Insolvenzvoraussetzungen vorliegen bzw. ein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
9.4 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet,
so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von ENERGY3000
als Hersteller erfolgt und der Kunde unmittelbar das Eigentum oder – wenn die
Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der
verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware- das Miteigentum
(Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der
Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass
kein solcher Eigentumserwerb beim Kunden eintreten sollte, hat der Käufer sein
künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis- Miteigentum an der neu geschaffenen
Sache zur Sicherheit an ENERGY3000 zu übertragen. Der Kunde hat für die
Eigentumsübertragung zu sorgen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu
einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine
andere Sache als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde, soweit die Hauptsache
ihm gehört, ENERGY3000 anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in
dem in Satz 1 genannten Verhältnis zu übertragen.
9.5 Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund entstehenden Forderungen des Kunden gegen den Erwerber tritt der
Kunde schon jetzt sicherungshalber an ENERGY3000 ab. Gleiches gilt für sonstige
Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst
hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche
oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Kunde
ist widerruflich ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. ENERGY3000
darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
9.6 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware,
insbesondere durch Pfändung, muss der Kunde auf das Eigentum von ENERGY3000 hinweisen
und ENERGY3000 unverzüglich benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht in der
Lage ist, ENERGY3000 die in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen
und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
9.7 ENERGY3000 wird die Vorbehaltsware sowie die an
ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl
freigeben, soweit der Wert die Höhe der gesicherten Forderung um mehr als 50 %
übersteigt.
9.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere Zahlungsverzug, kann die Firma die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden
zurücknehmen oder ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen
Dritte verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware
durch die Firma liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
10. Retourenbedingungen
10.1 Die Rücknahme von Waren stellt eine Ausnahme
dar und ist ein freiwilliges Entgegenkommen von ENERGY3000. Es werden nur Waren
zurückgenommen,
die durch ENERGY3000 geliefert und fakturiert wurden und
die originalverpackt sind, sowie sich in einwandfreiem und
wiederverkaufsfähigem Zustand befinden und
mit deren Rücknahme sich ENERGY3000 schriftlich einverstanden erklärt
hat.
10.2 Eine Rücknahme ist ausgeschlossen, wenn
sich der Warennettowert auf weniger als 100 EUR beläuft oder/und
die Waren nicht durch den Kunden direkt bei ENERGY3000 bezogen wurden
oder/und
das Lieferdatum der Ware drei (3) Monate oder länger (gerechnet vom
Zeitpunkt nach Ziffer 3 (1) dieser Bedingungen) zurückliegt oder/und
es sich um nicht verkaufsfähige Waren (z. B. Waren, die nicht mehr in
der offiziellen Preisliste von ENERGY3000 geführt werden, auf Maß oder für den
Kunden speziell gefertigte Teile oder Produkte, die zwischenzeitlich technische
Änderungen erfahren haben) handelt und/oder
der Artikel explizit als nicht retourfähig gekennzeichnet ist.
Auch ist eine Rücknahme ausgeschlossen, wenn der
unter 10.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebene
Abwicklungsvorgang nicht eingehalten wird.
10.3 Möchte ein Kunde Waren zurückgeben, hat er
zunächst schriftlich unter Angabe der Artikelnummer, der Bestellmenge, des
Lieferscheins und der Rechnungsnummer in der Auftragsabwicklung von ENERGY3000 die
Möglichkeit der Rückgabe anzufragen. ENERGY3000 wird sodann die Möglichkeit der
Rücknahme prüfen und anschließend schriftlich entweder seine Zustimmung oder
Ablehnung der Rücksendung erklären. Die Rückgabe der Ware hat innerhalb von
zwei (2) Wochen zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Datum der schriftlichen
Zustimmung von ENERGY3000. Sie ist nur gewahrt, wenn die Ware innerhalb der
Frist bei ENERGY3000 eingeht. Außerhalb der Frist eingehende Ware wird nicht
angenommen und auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückgeschickt. Die
Rücksendung der Ware erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich und auf
Kosten des Kunden. Er trägt insbesondere das Risiko des ordnungsgemäßen
Transports (u. a. richtige Palettengröße), der Verschlechterung, Beschädigung
und des Untergangs bis zum Eingang der Waren bei ENERGY3000.
Waren, die unfrei oder ohne die vorherige
Zustimmung an ENERGY3000 versendet werden, werden nicht angenommen und auf
Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückgeschickt. Dasselbe gilt, sollte
sich nach Zugang der Ware bei ENERGY3000 die Unrichtigkeit und/oder
Unvollständigkeit der nach Ziffer 10.1 und 10.2 erforderlichen Angaben
herausstellen.
10.4 ENERGY3000 erfasst alle Retouren auf einer
Gutschrift. Dabei werden zurückgenommene Waren mit dem Warennettowert abzüglich
einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Warennettowertes vergütet. Die
Gutschrift wird mit der nächsten Rechnung an den Kunden verrechnet. Eine
Auszahlung des Gutschriftbetrages erfolgt grundsätzlich nicht.
10.5 Es können nur Reklamationen bezüglich
Gutschriften akzeptiert werden, die den laufenden Monat und den Vormonat
betreffen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Zahlungs- und Erfüllungsort ist Eisenstadt,
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Eisenstadt.
11.2 Es gilt das Recht der Republik Österreich.
11.3 Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen
Geschäftsbedingungen oder einer Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr die jeweilige
gesetzliche Regelung für diese wirksame Bestimmung. Dasselbe gilt entsprechend
im Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.
HINWEIS:
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass ENERGY3000 Daten
aus dem Vertragsverhältnis zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und das
Recht hat, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu
übermitteln.